Bonn. „Sexualisierte Gewalt hinterlässt tiefe Spuren – bei den Betroffenen und in der gesamten Gesellschaft.“ Daran hat Generalstaatsanwalt a. D. Horst Bien am Nachmittag vor der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland erinnert. Bien ist Vorsitzender der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission für den Verbund West, kurz URAK West. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den erfahrenen Juristen in die Kommission entsandt.
„Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass Missbrauch nicht nur großes individuelles Leid verursacht, sondern auch Vertrauen zerstört und Strukturen infrage stellt. Die evangelische Kirche und die Diakonie haben sich daher der Aufgabe gestellt, dieses Unrecht nicht länger zu verschweigen, sondern sich der gesellschaftlichen Diskussion zu stellen“, sagte Bien. Eine Aufarbeitung könne aber nur glaubwürdig gelingen, wenn sie transparent und vor allen Dingen unabhängig sei.
Betroffene Menschen in den Kommissionen vertreten
„Ein zentrales Instrument der Aufarbeitung sind die Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen, in unserem Fall die URAK West“, erklärte Horst Bien den Synodalen, die bis morgen in Bonn tagen. Deutschlandweit wurden neun Aufarbeitungskommissionen eingerichtet. Sie arbeiten selbstständig und sind nicht weisungsgebunden. Die URAK West ist für die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und deren gemeinsame Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe zuständig. „Die Beteiligung Betroffener ist zentraler Bestandteil der unabhängigen Aufarbeitung. Ihre Stimmen, Erfahrungen und Forderungen müssen gehört und berücksichtigt werden“, so der Jurist Bien: „Deshalb gehören auch jeweils zwei Vertreter*innen aus dem Kreis der Betroffenen den Kommissionen an.“
Vizepräses Menn: „Neue Haltungen einnehmen, Strukturen verändern!“
„Ich bin dankbar für die Arbeit der URAK, für die Energie und die Zeit, die die Mitglieder einsetzen, um uns als Kirche und Diakonie aus ihrer unabhängigen Perspektive zu unterstützen und zu beraten. Es ist gut und wichtig, dass Betroffene der Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommission angehören“, unterstreicht auch Antje Menn. Die Vizepräses der Evangelischen Kirche im Rheinland ist die Beauftragte der Kirchenleitung für das Themenfeld „Sexualisierte Gewalt“. Sie nahm wie auch andere Synodale die Möglichkeit des unmittelbaren Gesprächs mit Betroffenen wahr, die Gäste der Landessynode waren. Nur unter Beteiligung der Menschen, denen im Kontext von Kirche und Diakonie Gewalt angetan worden sei, könne dem Anliegen einer unabhängigen Aufarbeitung hinreichend Rechnung getragen werden, so Menn: „Betroffene haben ein Recht auf Aufarbeitung. Aufarbeitung würdigt ihre Erfahrungen erlittenen Leids und kann einen anderen Zugang zur eigenen Geschichte eröffnen. Aufarbeitung eröffnet uns als Kirche zugleich die Möglichkeit, genau hinzusehen, zu lernen, neue Haltungen einzunehmen und Strukturen entsprechend zu verändern.“ Deshalb und wegen der Fülle der Fallmeldungen – es seien derzeit mehr als 320 aus Vergangenheit und Gegenwart – sei der Bereich „Aufarbeitung“ in der Stabsstelle Prävention, Intervention und Aufarbeitung um zwei Stellen erweitert worden. Die Fälle werden Zug um Zug nach entsprechenden Standards bearbeitet.
Fallzahlen und strukturelle Ursachen im Blick
Zu den Aufgaben der Kommission gehören u. a. eine quantitative Erhebung der Fälle und die Untersuchung struktureller Ursachen und Rahmenbedingungen, die Missbrauch ermöglicht oder begünstigt haben. Daraus können Kirchen und Diakonie Schlüsse für künftiges Handeln ziehen. Auch ist es Aufgabe der URAK, die individuelle Aufarbeitung Betroffener zu ermöglichen und zu unterstützen. Die Kommission habe die drei Landeskirchen und die Diakonie um Auskunft über die Anzahl der jeweils bekannten Fälle sexualisierter Gewalt seit den 1950er-Jahren gebeten, berichtete URAK-Vorsitzender Bien aus der Arbeit: „Die Antworten der Stabsstellen liegen uns vor, sie lassen allerdings vermuten, dass eine statistische Erfassung, die valide Aussagen ermöglicht, jedenfalls in der Vergangenheit gefehlt haben dürfte. Diese Thematik bleibt also weiter auf der Tagesordnung.“
Rheinische Kirche untersucht alle Personalakten
„Zur systematischen Aufarbeitung läuft in vielen der 34 rheinischen Kirchenkreise eine standardisierte Durchsicht von Personalakten“, beschreibt Vizepräses Antje Menn. Grundlage sei eine durch das Landeskirchenamt entwickelte Verfahrensanleitung. Diese basiere auf Erfahrungen aus der ForuM-Studie sowie einem Pilotprojekt im Kirchenkreis Wuppertal: „Auffällige Akten werden an unabhängige Staatsanwält*innen zur Prüfung weitergeleitet, bevor die Aufarbeitung in den Kirchenkreisen vor Ort fortgesetzt wird.“